Immobilienkauf auf Kreta

Eu-Ausländer dürfen in Griechenland uneingeschränkt Immobilien kaufen.

Ausnahme bilden militärische Sperrgebiete wie z. B. grenznahe Regionen.

Ausserhalb des Bebauungsplans der Ortschaften sind 4000 m2 Land nötig, um bauen zu dürfen

 

Voraussetzungen

Der Käufer braucht eine griechische Steuernummer. Beantragen Sie diese vor Vertragsabschluss ( selbst, Anwalt, Makler).

Der Käufer braucht ein Bankkonto in Griechenland

Der Käufer braucht einen Anwalt. Besorgen Sie sich selber einen Anwalt ( siehe Branchenführer ), der Ihre Sprache spricht. Nur dieser ist unabhängig und Sie beauftragen ihn direkt was er alles machen soll. Nehmen Sie keinen Anwalt, den  Ihnen der Makler oder die Baufirma vorschlägt.

 

Unterlagen

Vermessungsplan und  Baugenehmigung/ Bauplan

Auszug aus Katasteramt bzw. Grundbuch ( Anwalt, Makler, Verkäufer)

Kaufvertrag des Verkäufers , damit Sie wissen, ob er überhaupt der alleinige Besitzer ist . ( Anwalt )

Beleg des Finanzamtes, dass keine Steuerschulden des Verkäufers existieren ( Anwalt )

Beleg des Finanzamtes, dass die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde

Beleg der DEI- Elektizitätsgesellschaft, dass keine Rechunungen offen sind. Dasselbe idealerweise auch von der Gemeinde für Wasser usw. und von der OTE (der Telefongesellschaft). ( Anwalt )

Originalbaugenehmigung des Gebäudes zum Abgleich.  Nur so erfahren Sie ob auf dem Grundstück noch weitere Häuser geplant sind oder Sie einen geänderten Plan bekommen haben. Ungenehmigte Um- und Anbauten können zu erheblichen Strafen führen, die der Käufer dann begleichen muss.

 

Notar, Anwalt, Makler

Notar

Bestellt und beurkundet Vorvertrag und Kaufvertrag. Er berät nicht und macht keine Recherchen.

Anwalt

Er führt Recherchen zu Grundbuch- und Katastereintragungen durch, er überprüft ob das Grundstück belastet ist ( offene Rechnungen, Steuern, Ika-Schulden, Hypotheken ) und ob Dritte Rechte am Grundstück haben, was einen Kauf erschwert oder sogar unmöglich macht ( z.B.Erbengemeinschaft ).                                                                                                             Nur auf Antrag prüft er die Baugenehmigung, den Rechtsstatus der Baufirma usw.. D.h. Sie müssen Ihn mit Ihren Wünschen beauftragen!!!

Immobilienmaklermakler

Vermittelt Villen, Häuser, Wohneigentum, Grundstücke und Gwerbeimmobilien. Die Provision beträgt in GR je  2-3%  für Käufer und Verkäufer. Wobei die Provision des Verkäufers meist im Preis versteckt ist - Verhandeln lohnt immer!!!!

Makler brauchen eine Gewerbezulassung, die in GR aber praktisch jeder auf Antrag erhält. Hat Ihr Makler keine Lizenz haben Sie keine Schadensersatzansprüche gegen ihn!

Der Makler begleitet Sie während des ganzen Kaufprozesses- von der Suche bis zum Vertrag und darüber hinaus.

 

Schritte zum Kauf

Informieren Sie sich ausführlich

Überlegung ob Sie kaufen oder Bauen wollen

Überlegung WAS und WO Sie kaufen / bauen wollen

Suchen Sie sich einen Anwalt

Schalten Sie einen Makler ein

Suchen Sie einen Notar

Suchen Sie eine Bank für eine Hypothek

Besorgen Sie alle notwendigen Unterlagen (  mit Hilfe von Anwalt, Makler, selbst )

Vergewissern Sie sich, dass das Grundstück bebaut werden darf bzw. welche Einschränkungen es gibt.

ggfls.Vorvertrag mit ca. 10% - 30% Anzahlung ( möglichst niedrig. Die Anzahlung verfällt, wenn der Kauf scheitert ).

Kaufvertrag

 

Kosten

Anwaltshonorar: Grundhonorar ist 1-2% des Kaufpreises bis 40 000 €. Ab 40 001 € werden 0,5% berechnet.. Für Recherchen kommen evtl. zu vereinbarende Aufschläge dazu. Preise aushandeln! ( schriftlich )

Notargebühr: 1-1,8% des Vertragswertes.Zusätzlich Gebühren und Auslagen. Es gibt eine Mindestgebühr!!

Grundbucheintrag: 0,75 % plus Stempelgebühr, Auslagenpauschale

Maklerprovision: 2-3% vom tatsächlichen Wert der Immobilie, jeweils für Käufer und Verkäufer.

Grunderwerbssteuer:bis 15000€ = 7% , darüberhinausgehender Betrag = 9%. In Gemeinden mit Feuerwehr kommen  noch 2% dazu.

Transaktionsabgabe: 1% des nominellen Kaufpreises

Mehrwertsteuer:  19% auf Verkäufe von Neubauten ( falls Verkäufer ein Gewerbe betreibt- z.B. Baufirma). Gilt für alle Bauten , die nach dem 1.1.2006 verkauft werden.. Gilt nicht für ersten Kauf zur Eigennutzung.  Sichern Sie sich ab, ob die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss und lassen Sie es sich vom Anwalt bestätigen, dass keine Mwst. anfällt. ( in Vertrag schreiben).

 

Literatur:

Ulf Matzen: Immobilienkauf in Griechenland, Grabener Verlag