Auto & Verkehr

Flugreisen

Entschädigung bei Verspätung

Reisende haben zukünftig Anspruch auf Entschädigung, wenn sich Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet und die Ursache bei der Airline liegt. Diese Stärkung der Rechte der Kunden wurde vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg beschlossen.

Die Entschädigungen werden pauschal bezahlt und richten sich nach der Entfernung des einfachen Fluges: 250 € für Verspätungen auf Flügen unter 1500km, bis 3000 km gibt es 400€ und darüber 600€ pauschal. Das gilt für Linienflüge wie auch für Pauschalreisen. Bei Überbuchungen stehen dem Kunden mindestens 125 € zu.

Busse

Busse verbinden die grossen Städte im Überlandverkehr: Kissamos - Chania- Rethymnon- Heraklion - Agios Nikolaos

Von diesen Zentren aus haben Sie Verbindung in fast alle Dörfer der Insel

Fahrpläne finden Sie unter:

http://bus-service-crete-ktel.com/timetable.php?lg=3

 

Auto, Motorrad

TÜV & ABGAS:

Auch in Griechenland gibt es einen Tüv. Ihr Auto muss alle zwei Jahre zur Untersuchung.  Neuwagen müssen nach 4 Jahren zur 1. Untersuchung. Termine beim Tüv ( IKTEO ) erfragen oder der Zeitung entnehmen.

Seit Januar 09 ist eine jährliche Abgasuntersuchung Pflicht. Wer ohne gültige Plakette von der Polizei erwischt wird muss mit sehr hohen Strafen rechnen.

Sicherheit:

Es ist Pflicht im Auto ein Warndreieck, einen Verbandskasten , einen Feuerlöscher und eine Sicherheitsweste mitzuführen.

Bitte verlangen Sie diese Utensilien auch von Ihrem Autoverleiher. Diese weigern sich normalerweise mit dem Hinweis " es wird nicht kontrolliert". Das stimmt zwar meistens, aber im Falle einer Kontrolle sind die Strafen sehr hoch.

Radar:

Im Herbst 2008 wurden entlang der Nationalstrasse Radaranlagen installiert. Bitte beachten Sie die Warnschilder, denn die Geldstrafen auf Kreta sind sehr hoch. Und im Rahmen der EU müssen Sie damit rechnen die Knöllchen auch in Ihrem Heimatland zu erhalten.

Gebrauchtwagenanmeldung:

> Käufer und Verkäufer sollten zum Finanzamt gehen und dort eine Umschreibung der ( Steuer-) Papiere auf den Namen des Käufers vornehmen lassen.

> Danach sollten beide den Kfz-Schein umschreiben lassen beim Registrierungsbüro ( mikanologiko ). Dies geht am einfachsten über die KEP- Büros in den Dörfern und Städten. 

> Dazu benötigen Sie Pass, Steuernummer und die Aufenthaltsgenehmigung.

 

Fussgänger:

In Griechenland gibt es mittlerweile eine Vereinigung , die sich für die Rechte der Fussgänger stark macht. Wer sich in den Städten und Dörfern umsieht stellt schnell fest, dass es kaum Gehwege gibt - und wenn, werden sie als Parkplatz missbraucht. Das interessiert hier keine Polizei und auch nicht die städtischen Kontrolleure.

Sie können mithelfen und diese Organisation unterstützen. Auch können Sie sich bei Ihrer Reiseleitung, beim Bürgermeister oder der Griechischen Botschaft in Ihrem Heimatland beschweren.

Info:  http://www.pezh.gr/